Allgemeine Geschäftsbedingungen der

MCH – Management & Consulting for the Hospitality Industry GmbH (MCH)
 

1.    Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Aufträge, Angebote, Dienstleistungen, beratende Tätigkeiten, Schulungen und Lieferungen der MCH im Geschäftsverkehr für Beratungs- und Betreiberdienstleistungen. Sie werden automatisch Vertragsbestandteil und durch die Auftragserteilung anerkannt.

2.    Auftragserteilung

Die Auftragserteilung ist ausschließlich schriftlich (Telefax, Post) oder elektronisch per E-Mail an die MCH zu richten. Der Auftrag gilt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch die MCH als erteilt.

3.    Konditionen und Honorarsätze

  1. Alle Mitarbeiter der MCH, sowohl angestellte -, als auch freie Mitarbeiter, sind der absoluten Schweigepflicht unterworfen.

  2. Der Erfolg der Beratungs- und sonstigen Leistungen durch die MCH hängt von der Mitarbeit und Unterstützung sowie der konsequenten Einhaltung und Umsetzung der von der MCH erarbeiteten Maßnahmen ab. Treten im Falle der Abweichung des Auftraggebers von den von der MCH erarbeiteten Maßnahmen bei diesem Schäden ein, so ist eine Haftung der MCH ausgeschlossen.

  3. Die MCH unterrichtet den Auftraggeber fortlaufend über den Verlauf der Beratungsarbeit. Die mündliche Beratung ist ein wesentlicher Bestandteil des Beratungsauftrages. Mündlich erbrachte Beratungsleistungen werden nicht zusätzlich in Schriftform erbracht.

  4. Sämtliche von der MCH beim Auftraggeber durchgeführten Beratungsleistungen, sei es durch angestellte Berater oder freie Mitarbeiter, werden per Tagessatz (Manntag, in Ausnahmefällen auf Stundenbasis oder nach separater Vereinbarung abgerechnet. Ein Manntag besteht aus einer Beratungsleistung von mindestens 8 Stunden, ein halber Manntag aus mindestens 4 Stunden.

  5. Ist nichts anderes vereinbart, gelten für alle Beratungsleistungen – unabhängig von den Beratungsthemen – nachstehende Beratungshonorare:

    • Pro Berater und Manntag (mind. 8 Stunden): 1.500,00 € zzgl. gesetzl.  MwSt.

    • Pro Berater und halber Manntag (mind. 4 Stunden): 750,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.

    • Pro Beratungsstunde  (volle 60 Min.): 250,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.

  6. Betreiberdienstleistungen werden in individuellen Verträgen definiert und entsprechend berechnet.

  7. Die Kosten für Anreise (ohne Fahrtzeitaufwand), Unterkunft und Verpflegung der Mitarbeiter der MCH sind ebenfalls vom Auftraggeber zu zahlen. Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten fallen für die Dauer der Vor-Ort-Beratung an. Diese Kosten umfassen die Kosten für die Übernachtung, Frühstück und eine Mahlzeit pro Tag. Sollte der Auftraggeber keine Möglichkeit haben, derartige Leistungen zur Verfügung zu stellen, wird für die Übernachtung inkl. Frühstück ein Pauschalbetrag in Höhe von 120,00 € netto pro Berater und Tag, für die Mahlzeit 35,00 € netto pro Berater und Tag festgesetzt.

4.    Zahlungsbedingungen; Eigentumsvorbehalt; Aufrechnungsverbot

  1. Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung durch Banküberweisung  auf ein Konto der MCH zu zahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt mit erbrachter Leistung.

  2. Nach Ablauf der vorgenannten Zahlungsfrist von zehn Tagen nach Rechnungsstellung gerät der Auftraggeber automatisch in Zahlungsverzug. Einer gesonderten Mahnung seitens der MCH bedarf es nicht. Ab diesem Zeitpunkt ist die MCH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen. Die Verzugszinsen sind höher anzusetzen, wenn die MCH eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist.

  3. Bei unzureichender Deckung des Kontos oder bei Rücklastschriften sind alle Bankgebühren, Kosten für Mahnungen, Inkasso und evtl. anfallende Gerichtskosten vom Auftraggeber zu tragen. Weiterhin ist die MCH bei Zahlungsverzug berechtigt, die Auftragsausführung bis zur Begleichung des Zahlungsausstandes zu stoppen. Bei einem Auftragsstopp wegen Zahlungsverzuges liegt ausdrücklich keine Kündigung vom Vertrag vor.

  4. Die im Rahmen der Beratungsdienstleistung gelieferten Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Honorars durch den Auftraggeber im Eigentum der MCH.

  5. Der  Auftraggeber darf gegen Forderungen der MCH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

5.    Widerrufsrecht

  1. Der Auftraggeber kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen seine Willenserklärung schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Auftraggebers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen Die Widerrufsfrist beginnt mit der Auftragsannahme durch die MCH. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Kaufleute im Sinne des HGB, für die der mit der MCH geschlossene Vertrag ein Handelsgeschäft im Sinne der §§ 343 ff. HGB ist.

  2. Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangen Leistungen sowie ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Auftraggeber der MCH die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, so muss dieser der MCH insoweit Wertersatz leisten. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Dokumente deutliche Gebrauchsspuren aufweisen. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Auftraggeber etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist.

  3. Paketversandfähige  Sachen sind auf eigene Gefahr des Auftraggebers zurückzusenden. Der Auftraggeber trägt grundsätzlich  die Rücksendekosten.

6.    Kündigung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber kann nach den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis kündigen.

  2. Im Falle einer Kündigung hat der Auftraggeber die bis dahin von der MCH erbrachte Leistung nach den unter Punkt  3 genannten Konditionen zu vergüten.

7.    Gewährleistung

  1. Diese Regelung gilt für alle Fälle, die dem Gewährleistungsrecht unterliegen.

  2. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers werden zunächst auf die unverzügliche Nachbesserung beschränkt. Sollte die Nachbesserung zweimal innerhalb einer angemessenen Frist (2 Wochen) fehlschlagen oder die Nachbesserung verweigert werden, hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

  3. Für  alle Ansprüche, die dem Auftraggeber durch die von der MCH im Rahmen der Vertragsleistung gelieferten Gegenstände entstehen, wird die vertragliche und deliktische Haftung des Auftragnehmers für Vermögensschäden – mit  Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

8.    Haftungsbeschränkung bei Leistungsverzug

  1. Wenn dem Auftraggeber wegen einer von der MCH verschuldeten Verzögerung der Leistung ein Schaden entstanden ist, kann er Schadensersatz verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes ist auf die Höhe der vereinbarten Vergütung (ohne Mehrwertsteuer) beschränkt.

  2. Der Auftraggeber kann das Vertragsverhältnis kündigen, wenn er der im Verzug befindlichen MCH eine angemessene  Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung gewährt hat, dass er nach dem Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehnt und die Nachfrist nicht eingehalten wird.

9.    Schadensersatz; sonstige Haftung

  1. Die MCH haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei anfänglichem Unvermögen und soweit ein Schadensersatzanspruch nach dem Produkthaftungsgesetz besteht. Gleiches gilt, soweit die MCH eine der Haftungsbeschränkung entgegenstehende Garantie für die Beschaffenheit der vertraglichen Leistung übernommen hat.

  2. Sofern die MCH fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die dem Kunden Rechtspositionen verschaffen, welche ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat und solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

  3. Die MCH haftet im Fall der Nichterfüllung, wenn ihre Leistung aus von ihr zu vertretenden Gründen unmöglich geworden ist nach den Voraussetzungen des Punktes 9.1.

  4. Die Haftung der MCH ist auf die Höhe der vereinbarten Vergütung (ohne Mehrwertsteuer) beschränkt.

  5. Die voranstehenden Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen, Vertretern und Arbeitnehmern der MCH.

  6. Für Schäden, die durch höhere Gewalt entstanden sind, ist die Haftung ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung der MCH ausgeschlossen , insb. bei entgangenem Gewinn und Verlust von Informationen oder Daten.

10.  Vorbehalt der Nichtverfügbarkeit

Die MCH behält sich vor, einen in Preis und Qualität gleichwertigen Ersatz zu liefern oder auch von einer Ausführung der Beauftragung abzusehen, wenn die Ausführung des vertraglich vereinbarten Auftrages für die MCH, aus von ihr nicht zu verschuldeten Umständen unmöglich ist. In diesem Fall wird der Auftraggeber unverzüglich über die zur Unmöglichkeit führenden Umstände informiert und eine gegebenenfalls geleistete Zahlung des Auftraggebers unverzüglich zurückerstattet.

11.  Datenschutz und Sicherheit

Sämtliche, der MCH vorliegenden oder bekannten Informationen, die den Auftrag selbst oder den Auftraggeber bzw. Kunden betreffen, werden streng vertraulich behandelt. Persönliche Daten und Firmendaten werden nur gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist.

12.  Kundenschutz

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gegenüber der MCH weder Mitarbeiter der MCH abzuwerben, noch in irgendeiner anderen Art und Weise zu beschäftigen (Anstellung oder freie Mitarbeit).

  2. Dies gilt ebenso für Unternehmen, an denen der Auftraggeber bzw. ein Gesellschafter oder Inhaber des Auftraggebers beteiligt ist oder die am Auftraggeber beteiligt sind.

  3. Bei Zuwiderhandlung hat der Auftraggeber an die MCH eine Vertragsstrafe pro Einzelfall der Zuwiderhandlung in Höhe  von 5.000,00 € zu zahlen. Eine solche Zuwiderhandlung berechtigt die MCH zu fristlosen Kündigung des Vertrages.

13.  Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Ansprüche ist Berlin.

14.  Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht.

15.  Salvatorische Klausel

  1. Erweist sich eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MCH ganz oder teilweise als unwirksam, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

  2. Beruht die Unwirksamkeit nicht auf einem Verstoß gegen das AGB-Gesetz, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragsparteien ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

  3. Der  Vertrag ist jedoch in vollem Umfang unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der gemäß  Punkt 16.2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für einen Vertragspartner darstellen würde.

     

    Stand: Januar 2023 © MCH/FWN